KG, vom 07.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 UF 6/04
Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus
BVerfG, Beschluß vom 07.11.2005 - Aktenzeichen 1 BvR 1178/05
DRsp Nr. 2005/20895
Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus
Auch wenn die Zivilgerichte die Beschränkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 BGB auf die ersten drei Lebensjahre des nichtehelich geborenen Kindes für verfassungswidrig halten, so beinhaltet eine Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt über diesen Zeitpunkt hinaus eine ohne gesetzliche Grundlage auferlegte Zahlungsverpflichtung und damit eine nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierte Beschränkung der durch Art. 2 Abs. 1GG geschützten Handlungsfreiheit.
I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine einstweilige Anordnung, mit der der Beschwerdeführer zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2BGB für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres seines Kindes verpflichtet wurde.
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