I.
Mit Schriftsatz vom 18.9.2006 hat Rechtsanwalt ... aus ... für die in ... wohnhafte Antragstellerin einen Antrag auf Regelung des Umgangs mit dem Kind ..., geb. am 12.4.2000, gestellt und zugleich Prozesskostenhilfe und seine Beiordnung als Bevollmächtigter beantragt.
Mit Beschluss vom 15.11.2006 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg der Antragstellerin Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... aus Landsberg - ohne Einschränkungen - beigeordnet.
In den im Verlauf des Verfahrens durchgeführten Verhandlungsterminen vom 9.3. und 8.5.2007 ist die Antragstellerin jeweils durch Rechtsanwalt ... vertreten worden.
In der Verhandlung vom 8.5.2007 ist das Verfahren durch eine Vereinbarung zum Umgang beendet worden.
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