OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.02.2010
II-9 WF 33/10
Normen:
FamFG § 158 Abs. 7;

Vergütung des Verfahrensbeistandes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen II-9 WF 33/10

DRsp Nr. 2010/14945

Vergütung des Verfahrensbeistandes

Für die Vergütungsregelung des § 158 Abs. 7 FamFG ist es unbeachtlich, ob eine Beteiligung mehrerer Kinder vorliegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich stellende Rechtsfragen für mehrere Kinder einheitlich zu beantworten sind.

Tenor

Die Beschwerde des Verfahrensbeistandes J. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts –vom 12.01.2020 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 158 Abs. 7;

Gründe

Die zulässige Beschwerde des Verfahrensbeistandes ist unbegründet.