Auf die Erinnerungen des Verfahrensbeistands wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bernburg vom 23. Mai 2011 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 05. August 2011 aufgehoben und die Sache an das Familiengericht zurückverwiesen.
Wert: zweimal EUR 350.
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