Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 8. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. September 2017 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wiesbaden vom 27. Januar 2017 abgeändert. Die dem weiteren Beteiligten zu 2 aufgrund seines Vergütungsantrags vom 17. November 2016 aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird auf 386,33 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 45 €
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