OLG Koblenz - Beschluss vom 21.09.2006
1 Ws 553/06
Normen:
JVEG § 8 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 2002
JurBüro 2007, 491
Vorinstanzen:
LG Kobvlenz - 24.7.2006,

Vergütungsanspruch eines Dolmetschers für die Zeit der Mittagspause

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2006 - Aktenzeichen 1 Ws 553/06

DRsp Nr. 2008/22287

Vergütungsanspruch eines Dolmetschers für die Zeit der Mittagspause

»Auch nach dem JVEG sind längere Sitzungsunterbrechungen um die Mittagszeit bis zu einer Stunde Dauer keine Wartezeit und somit nicht zu vergüten, wenn sich die Beteiligten (hier: Dolmetscher) nicht zur Verfügung des Gerichts halten mussten und die Zeit zur freien Verfügung, insbesondere zur Erholung und Einnahme einer Mahlzeit, nutzen konnten.«

Normenkette:

JVEG § 8 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

I. Am 19. Dezember 2005 beauftragte die Vorsitzende der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz das antragstellende Dolmetscher- und Übersetzungsbüro in D... (im Folgenden kurz: Dolmetscherbüro) mit der Erbringung von Dolmetscherleistungen in der ab dem 1. Februar 2006 durchgeführten, noch andauernden Hauptverhandlung gegen den chinesisch sprechenden Angeklagten. Daraufhin nahm ein Mitarbeiter des Dolmetscherbüros unter anderem an den ersten sieben Verhandlungsterminen als Dolmetscher teil.