AG Neuss, vom 12.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 106/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013 - Aktenzeichen II-7 UF 185/12
DRsp Nr. 2013/18849
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen (=Schenkungen) nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage unter Berücksichtigung des auf der Basis der alten BGH-Rechtsprechung zu sog. ehebedingten Zuwendungen beruhenden bereits durchgeführten Zugewinnausgleich zwischen Kind und Schwiegerkind (sog. Altfälle). Die Verjährung des Anspruchs richtet sich nach § 195BGB.Orientierungssätze: 1. Schwiegerelterliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die Ehe ihres Kindes an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind keine unbenannten Zuwendungen, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1BGB dar (vgl. BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2010, 1626; BGH FamRZ 2012, 273). 2. Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313BGB, können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert (vgl. BGH FamRZ 2010, 958). 3. 4.
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