I.
Die am 02.02.1980 geborene Klägerin ist die Stieftochter des Beklagten, der ihre Mutter im August 1985 geheiratet hat. Die Klägerin und ihr Bruder erhielten seinen Namen; adoptiert wurden sie nicht. Seit April 1993 kam es zu einer Vielzahl sexueller Übergriffe des Beklagten gegenüber der Klägerin, bis diese sich im Mai 1996 ihrer Mutter anvertraute.
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