OLG Koblenz - Beschluss vom 13.10.2003
13 WF 689/03
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 § 1615l ;
Fundstellen:
FuR 2004, 356
MDR 2004, 636
VersR 2004, 1892
Vorinstanzen:
AG St. Goar, vom 05.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 102/03

Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt wegen Schwangerschaft der Unterhaltsberechtigten

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.10.2003 - Aktenzeichen 13 WF 689/03

DRsp Nr. 2008/23721

Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt wegen Schwangerschaft der Unterhaltsberechtigten

»1. Die Unterbrechung der Ausbildung durch eine Schwangerschaft hat für sich allein keinen Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt zur Folge.2. Zur Konkurrenz des Ausbildungsunterhaltsanspruchs mit dem Anspruch der Mutter aus § 1615l BGB

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 § 1615l ;

Gründe:

Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg.

Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts bietet die beabsichtigte Rechtsverteidigung der bedürftigen Beklagten hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).