BGH - Urteil vom 16.03.2004
XI ZR 13/03
Normen:
AGBG § 8 ; BGB § 675 Abs. 1 § 780 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 1033
BKR 2004, 415
DB 2004, 1147
MDR 2004, 951
NJW 2004, 3488
NJW-RR 2004, 1124
WM 2004, 1031
ZGS 2004, 204
ZIP 2004, 1041
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main,
AG Frankfurt/Main,

Verpflichtung des Kreditkartenunternehmens nach Erteilung der Zustimmung; Verpflichtung zur Zahlung trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - Aktenzeichen XI ZR 13/03

DRsp Nr. 2004/7157

Verpflichtung des Kreditkartenunternehmens nach Erteilung der Zustimmung; Verpflichtung zur Zahlung trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs

»a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen zur Erstattung von Zahlungen verpflichten, die das Kreditkartenunternehmen trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs geleistet hat, sind gemäß § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.b) Sind Vertragsunternehmen verpflichtet, vor der Akzeptanz der Kreditkarte die Zustimmung des Kreditkartenunternehmens einzuholen, ist die Erteilung der Zustimmung eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen.«

Normenkette:

AGBG § 8 ; BGB § 675 Abs. 1 § 780 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt aus abgetretenem Recht eines Acquiring-Unternehmens des Kreditkartengewerbes das beklagte Vertragsunternehmen, das einen Versandhandel für Brillen, optische Produkte und Zubehör betreibt, auf Rückgewähr einer Zahlung für ein Kreditkartengeschäft im Mailorderverfahren in Anspruch.