Die Klägerin nimmt aus abgetretenem Recht eines Acquiring-Unternehmens des Kreditkartengewerbes das beklagte Vertragsunternehmen, das einen Versandhandel für Brillen, optische Produkte und Zubehör betreibt, auf Rückgewähr einer Zahlung für ein Kreditkartengeschäft im Mailorderverfahren in Anspruch.
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