1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dresden vom 29.05.2019 -
2. Für das erstinstanzliche Verfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 € festgesetzt.
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