I. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat auf die mündliche Verhandlung vom 29. November 2001 die Klage mit Urteil vom 10. Januar 2002 abgewiesen. Das Urteil wurde dem Kläger am 15. Januar 2002 zugestellt. Dieser legte am 4. Februar 2002 hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Die Begründung der Berufung ist dort am 15. März 2002 eingegangen.
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