VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 12.05.2015
4 S 1198/14
Normen:
BVersTG § 2 Abs. 2; BVersTG § 2 Abs. 3; VersAusglG § 11 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 18.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1848/12

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2015 - Aktenzeichen 4 S 1198/14

DRsp Nr. 2015/10049

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 2 Abs. 3 BVersTG setzt für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen wegen Invalidität u.a. voraus, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte des Bundesbeamten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung oder des gesetzlichen Alterssicherungssystems, dem er angehört, erfüllt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 - 7 K 1848/12 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVersTG § 2 Abs. 2; BVersTG § 2 Abs. 3; VersAusglG § 11 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt mit ihrer Berufung weiterhin eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund des Bundesversorgungsteilungsgesetzes.

Die am 02.08.1963 geborene Klägerin ist die geschiedene Ehefrau eines früheren Berufssoldaten und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90 v. H. und den Merkzeichen G und aG (Bescheid des Landratsamts XXXXXXXXXXX vom 18.03.2011, gültig ab 28.01.2011). Ihr aus der Ehe hervorgegangener Sohn ist bereits volljährig.