Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 18.09.2019 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl (Az.
Der Antrag des Antragsgegners auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt.
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