Vertragspartei eines zahnärztlichen Behandlungsvertrags bei Getrenntleben
OLG Hamm, Urteil vom 28.04.1997 - Aktenzeichen 3 U 239/96
DRsp Nr. 1998/2839
Vertragspartei eines zahnärztlichen Behandlungsvertrags bei Getrenntleben
Als Vertragspartei eines zahnärztlichen Behandlungsvertrags ist eine von ihrem Mann getrennt lebende Ehefrau auch dann anzusehen, wenn sie vor Verhandlungsbeginn die private Krankenversicherung des Ehemannes angibt und um Rechnungsübersendung an diesen bittet.