I.
Der am 01.03.1988 geborene T. ist das Kind der getrennt lebenden Eheleute E. (Beteiligte Ziff. 2 und 3), zwischen denen seit dem 05.04.2005 ein Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Biberach unter dem Aktenzeichen ... rechtshängig ist. Aufgrund einer in einem einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Familiengericht Biberach am 27.08.2004 getroffenen Einigung der Eltern lebt T. bei keinem Elternteil, sondern bei seinem Onkel J. H.. Zur Mutter bestehen Besuchskontakte, mit dem Vater hat er keinen Kontakt.
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