A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem eine Beschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückgewiesen wurde. Die Entscheidungen ergingen im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes.
I. Er ist kamerunischer Staatsangehöriger. Sein im Jahr 2002 gestellter Asylantrag wurde abgelehnt. Seine hiergegen gerichtete Klage wurde im April 2004 mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus abgewiesen. Eine Abschiebung fand insbesondere deswegen nicht statt, weil der Beschwerdeführer keinen kamerunischen Paß vorlegte.
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