OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 02.07.1991 - Aktenzeichen 2 WF 59/91
DRsp Nr. 1995/2725
Verwirkung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine (teilweise) Verwirkung des Kindesunterhaltes nach § 1611BGB in Frage kommt (besonders schwerwiegende Ausnahmefälle, schwerer Schuldvorwurf).