OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.11.2015
10 UF 210/14
Normen:
BGB § 1361; BGB § 1579 Nr. 2;
Fundstellen:
FuR 2016, 302
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 30.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 25/14

Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Zusammenlebens mit einer neuen Partnerin

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 10 UF 210/14

DRsp Nr. 2015/20992

Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Zusammenlebens mit einer neuen Partnerin

1. Das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft kann unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalls auch die Bedürftigkeit mindern. 2. Zu der Frage, wann ein Verwirkungsgrund nach § 1579 Nr. 2 BGB anzunehmen ist, wenn der Unterhaltsberechtigte mit seinem Campingwagen auf dem Grundstück einer anderen Frau lebt. 3. Zwar sieht § 1579 BGB als Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes auch die Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts vor. Bei Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft ist aber die Versagung des Anspruchs die Regel. 4. Von einer Verwirkung nach § 1579 Nr. 3 BGB, dem schweren vorsätzlichen Vergehen gegen den Verpflichteten kann auch im Fall des (versuchten) Prozessbetrugs auszugehen sein, wozu auch das vehemente Bestreiten des Zusammenlebens mit einem neuen Partner gehört.