1. Auf die Beschwerde der Bundesfinanzdirektion Südwest wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesloch vom 14.01.2010 (1 F 33/08) in Ziffer 2. b) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei dem Bundesministerium der Finanzen, Bundesfinanzdirektion Südwest werden auf dem Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentenanwartschaften von monatlich 854,45 Euro, bezogen auf den 29.02.2008, begründet. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
2. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesloch vom 14.01.2010 (1 F 33/08) in Ziffer 3 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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