Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens
OLG Hamm, Urteil vom 03.06.1997 - Aktenzeichen 7 UF 523/96
DRsp Nr. 1998/3041
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens
1. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB, das die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Trennungsunterhalt in der Regel unzumutbar erscheinen läßt, ist anzunehmen, wenn sich der Unterhaltsberechtigte gegen den Willen seines Partners von diesem abwendet und mit einem neuen Partner in ehelicher Gemeinschaft zusammenlebt.2. Zur Frage der Einseitigkeit eines Fehlverhaltens im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB.