OLG Hamm - Urteil vom 03.06.1997
7 UF 523/96
Normen:
BGB § 1361 § 1579 Nr. 6 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1484

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens

OLG Hamm, Urteil vom 03.06.1997 - Aktenzeichen 7 UF 523/96

DRsp Nr. 1998/3041

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens

1. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB, das die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Trennungsunterhalt in der Regel unzumutbar erscheinen läßt, ist anzunehmen, wenn sich der Unterhaltsberechtigte gegen den Willen seines Partners von diesem abwendet und mit einem neuen Partner in ehelicher Gemeinschaft zusammenlebt.2. Zur Frage der Einseitigkeit eines Fehlverhaltens im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1579 Nr. 6 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1484