VG Frankfurt/Main - Beschluß vom 29.05.1996 (8 E 3196/95(1)) - DRsp Nr. 1997/5763
VG Frankfurt/Main, Beschluß vom 29.05.1996 - Aktenzeichen 8 E 3196/95(1)
DRsp Nr. 1997/5763
Eine Verpflichtung der Betreuungsbehörde, auf Antrag einer Person diese als Betreuer anzuerkennen und dem Vormundschaftsgericht als Betreuer vorzuschlagen, gibt es nicht. § 8BtBG begründet keine subjektiven Rechte oder Ansprüche darauf, als zum Betreuer geeignet von der Betreuungsbehörde dem Vormundschaftsgericht vorgeschlagen zu werden.