VGH Hessen - Beschluß vom 05.03.1993 (9 TG 153/93) - DRsp Nr. 1994/13945
VGH Hessen, Beschluß vom 05.03.1993 - Aktenzeichen 9 TG 153/93
DRsp Nr. 1994/13945
»Lebt ein Hilfesuchender mit einem erwerbstätigen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, so ist Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht ausgeschlossen, wenn der Partner wegen Abtragung hoher Altschulden den Hilfesuchenden tatsächlich nicht finanziell unterstützen kann.«