VGH Hessen - Urteil vom 10.02.1993 (1 UE 761/87) - DRsp Nr. 1994/13946
VGH Hessen, Urteil vom 10.02.1993 - Aktenzeichen 1 UE 761/87
DRsp Nr. 1994/13946
»Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1GG, wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende Beamte, die gemeinsam mit dem Lebensgefährten Mieter einer Wohnung sind, bei der Auslegung des Begriffs "Hauptmieter" i.S. des § 5 Abs. 2 HessTGV (Trennungsgeldverordnung) schlechter gestellt werden als Beamte, die allein oder mit ihrem Ehegatten eine Wohnung gemietet haben.«