Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2019 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: bis 65.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarerklärung einer von einem Gericht in Florida erlassenen Entscheidung über Kindesunterhalt.
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