Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 01.08.2013 in Ziff. 3 bis 5 der Entscheidungsformel
abgeändert:
3.Der Antrag zu beschließen, dass Punkt 1. II. des am 01.03.2013 vor dem Londonderry Country Court, Az. ..., geschlossenen Vergleichs anzuerkennen ist, wird zurückgewiesen.
4.(-)
5.Die auf den Antrag 3 a) vom 06.06.2013 entfallenden Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; im Übrigen trägt die Antragstellerin Ziff. 1 die Kosten des Verfahrens.
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird
zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betreffend Ziff. 1, 2 des Beschlusses vom 01.08.2013 trägt der Antragsgegner; im Übrigen trägt die Antragstellerin Ziff. 1 die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Den Antragstellern Ziff. 1 - 4 wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
4.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird wie folgt festgesetzt:
Beschwerde gegen Ziff. 1, 2 des Beschlusses vom 01.08.2013 44.240,69 €
5.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|