OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.11.2007
I-3 W 125/07
Normen:
EuGVÜ Art. 31 Abs. 1 ; EuGVÜ Art. 34 Abs. 2 ; EuGVÜ Art. 38 Abs. 1 ; EuGVÜ Art. 46 ; EuGVÜ Art. 47 ; AVAG § 1 Abs. 1 Nr. 1a ; AVAG § 4 Abs. 1 ; AVAG § 8 Abs. 1 ; AVAG § 9 ; AVAG § 12 Abs. 1 ; BGB § 394 Satz 1 ; ZPO § 850b ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 904
OLGReport-Düsseldorf 2008, 190
Vorinstanzen:
LG Kleve - 4 O 65/07 - 23.04.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Vollstreckung aus Nichtversöhnungsbeschluss eines französischen Gerichts gegen Unterhaltspflichtigen in Deutschland - Aufrechnung mit Forderung nach deutschem Recht?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - Aktenzeichen I-3 W 125/07

DRsp Nr. 2007/22406

Vollstreckung aus "Nichtversöhnungsbeschluss" eines französischen Gerichts gegen Unterhaltspflichtigen in Deutschland - Aufrechnung mit Forderung nach deutschem Recht?

1. Die Entscheidung eines französischen Gerichts (hier: "Nichtversöhnungsbeschluss"), die eine Wertsicherungsklausel enthält, wonach die Unterhaltsleistungen jedes Jahr am 01. Januar variieren gemäß dem französischen Verbraucherpreisindex der städtischen Haushalte, deren Familienvorstand Arbeiter oder Angestellte sind - Serie ganz Frankreich - und der am 01. März 2000 gültige Bezugswert maßgeblich ist, ist hinreichend bestimmt und daher - soweit andere Umstände nicht entgegen stehen - für vollstreckbar zu erklären. 2. Eine im Exequaturverfahren mögliche Aufrechnung ist unzulässig, wenn die betreffenden Forderungen zwei verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen (hier: Gläubigerforderung französischem Recht; Schuldnerforderung deutschem Recht) und sie nicht den Voraussetzungen beider Rechtsordnungen genügen (hier: Verbot der Aufrechnung gegen eine nach deutschem Sachrecht unpfändbare Unterhaltsforderung).

Normenkette:

EuGVÜ Art. 31 Abs. 1 ; EuGVÜ Art. 34 Abs. 2 ; EuGVÜ Art. 38 Abs. 1 ; EuGVÜ Art. 46 ; EuGVÜ Art. 47 ; AVAG § 1 Abs. 1 Nr. 1a ; AVAG § 4 Abs. 1 ; AVAG § 8 Abs. 1 ; AVAG § 9 ; AVAG § 12 Abs. 1 ; BGB § 394 Satz 1 ; ZPO § 850b ;

Entscheidungsgründe:

I.