LG Kleve - 4 O 65/07 - 23.04.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Vollstreckung aus Nichtversöhnungsbeschluss eines französischen Gerichts gegen Unterhaltspflichtigen in Deutschland - Aufrechnung mit Forderung nach deutschem Recht?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - Aktenzeichen I-3 W 125/07
DRsp Nr. 2007/22406
Vollstreckung aus "Nichtversöhnungsbeschluss" eines französischen Gerichts gegen Unterhaltspflichtigen in Deutschland - Aufrechnung mit Forderung nach deutschem Recht?
1. Die Entscheidung eines französischen Gerichts (hier: "Nichtversöhnungsbeschluss"), die eine Wertsicherungsklausel enthält, wonach die Unterhaltsleistungen jedes Jahr am 01. Januar variieren gemäß dem französischen Verbraucherpreisindex der städtischen Haushalte, deren Familienvorstand Arbeiter oder Angestellte sind - Serie ganz Frankreich - und der am 01. März 2000 gültige Bezugswert maßgeblich ist, ist hinreichend bestimmt und daher - soweit andere Umstände nicht entgegen stehen - für vollstreckbar zu erklären.2. Eine im Exequaturverfahren mögliche Aufrechnung ist unzulässig, wenn die betreffenden Forderungen zwei verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen (hier: Gläubigerforderung französischem Recht; Schuldnerforderung deutschem Recht) und sie nicht den Voraussetzungen beider Rechtsordnungen genügen (hier: Verbot der Aufrechnung gegen eine nach deutschem Sachrecht unpfändbare Unterhaltsforderung).