Die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes L... A... G... trafen am 20.04.2005 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Koblenz eine Vereinbarung zum Umgang des in Madrid lebenden Vaters mit dem Kind, die vom Amtsgericht familiengerichtlich genehmigt wurde. Der Vater beantragt nunmehr die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, weil die Mutter ihren Verpflichtungen aus der genehmigten Vereinbarung nicht nachkomme.
Durch den angefochtenen Beschluss wies das Amtsgericht den Antrag im Wesentlichen mit der Begründung zurück, ein schuldhafter Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Vereinbarung liege nicht vor, weshalb auch die Androhung eines Ordnungsmittels, die unabdingbare Voraussetzung der Festsetzung sei, nicht in Betracht komme.
Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde, mit der er hilfsweise die Androhung eines Ordnungsgeldes beantragt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|