1. Dem Beschwerdeführer wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzgl. der Beschwerdefrist gewährt.
2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die vom Familiengericht abgelehnte Festsetzung eines Ordnungsgeldes.
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