Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2013 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10% über dem aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10% über dem zu vollstreckenden Betrag leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der im Jahr 1955 geborene Kläger wendet sich gegen die Kürzung seines Ruhegehalts.
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