Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 15.10.2013 aufgehoben.
2.Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung im Verbund mit der noch anhängigen Folgesache sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Freiburg zurückverwiesen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die unter gleichzeitiger Auflösung des Scheidungsverbunds ausgesprochene Scheidung der Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners.
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