OLG Brandenburg - Beschluss vom 01.10.2007
11 Wx 45/07
Normen:
BGB § 1741 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 05.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 781/06
AG Nauen, - Vorinstanzaktenzeichen 22 XVI 7/05

Voraussetzungen der Annahme eines Volljährigen als Kind

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2007 - Aktenzeichen 11 Wx 45/07

DRsp Nr. 2007/22305

Voraussetzungen der Annahme eines Volljährigen als Kind

Eine Annahme eines Volljährigen als Kind kann nur stattfinden, wenn eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand besteht, die einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht. Ein tatsächliches Zusammenleben ist dabei aber nicht Voraussetzung.

Normenkette:

BGB § 1741 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller zu 1 verfolgt die Adoption des Anzunehmenden. Das Amtsgericht hat den Antrag abgelehnt; das Landgericht hat die hiergegen eingelegte Beschwerde durch Beschluss vom 22. Februar 2007 zurückgewiesen. Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers zu 1 hat der Senat diesen Beschluss aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Im Wesentlichen hat der Senat (Beschluss vom 3. Mai 2007; Bl. 142 d. A.) ausgeführt: