I.
Der Antragsteller zu 1 verfolgt die Adoption des Anzunehmenden. Das Amtsgericht hat den Antrag abgelehnt; das Landgericht hat die hiergegen eingelegte Beschwerde durch Beschluss vom 22. Februar 2007 zurückgewiesen. Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers zu 1 hat der Senat diesen Beschluss aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Im Wesentlichen hat der Senat (Beschluss vom 3. Mai 2007; Bl. 142 d. A.) ausgeführt:
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