1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 27.11.2019 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
I.
Die seit 2008 getrennt lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern streiten über die elterliche Sorge für ihr einziges gemeinsames Kind.
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