OLG Zweibrücken - Urteil vom 16.11.2007
2 UF 50/07
Normen:
BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1573 Abs. 5 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2008, 507
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a.Rh. - 5 a 292/06 - 02.02.2007,

Voraussetzungen der Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 2 UF 50/07

DRsp Nr. 2008/12764

Voraussetzungen der Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

»Zu den Voraussetzungen der Befristung eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt.«

Normenkette:

BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1573 Abs. 5 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien schlossen am ... die Ehe, aus der keine Kinder hervorgegangen sind. Bei Eheschließung war der am ... geborene Antragsteller ... alt. Die am ... geborene Antragsgegnerin war ... Jahre alt. Im April 2005 trennten sich die Parteien.

Die Antragsgegnerin hatte vor ihrer Ehe mit dem Antragsteller als F... bei der Firma T... gearbeitet und diese Tätigkeit nach der Eheschließung noch eine zeitlang fortgesetzt. Später reduzierte sie die Tätigkeit auf eine Halbtagsstelle und stellte sie schließlich aus gesundheitlichen Gründen sowie wegen Insolvenz ihrer Arbeitgeberin ganz ein. Danach war die Antragsgegnerin während der Ehe nicht mehr oder nur noch stundenweise als P... berufstätig.

Der Antragsteller arbeitet vollschichtig als D....

In erster Instanz haben beide Parteien die Scheidung ihrer Ehe beantragt. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller auf nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 140 EUR in Anspruch genommen.