Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 11. März 2013 - (...) 8 UR
Kind
Familienname L2
Vater
Familienname L2
Vorname(n) K.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 3.000 festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
(...)
I.
Die Beteiligte zu 5 ist die Tochter der Beteiligten zu 1 ; sie wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags, ihren Familiennamen im Geburtseintrag zu berichtigen und um Angaben zu dem Beteiligten zu 2 als ihrem Vater zu ergänzen.
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