Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Moers vom 08.08.2022 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragstellers zurückverwiesen.
Die sofortige Beschwerde ist vorläufig begründet und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
1. Der Senat folgt nicht der Ansicht des Amtsgerichts, dass das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragstellers wegen Mutwilligkeit zurückzuweisen ist.
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