KG - Beschluss vom 20.06.2000
17 WF 2839/00
Normen:
ZPO § 726 Abs. 1 ;
Fundstellen:
InVo 2001, 63
NJWE-FER 2000, 297

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Scheidungsfolgenvergleich

KG, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 17 WF 2839/00

DRsp Nr. 2005/7379

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Scheidungsfolgenvergleich

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich "für den Fall der Scheidung ihrer Ehe" eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, so handelt es sich um eine von der Gläubigerin zu beweisende Voraussetzung der Zwangsvollstreckung mit der Folge, dass die Zwangsvollstreckung nur nach Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel nach § 726 Abs. 1 ZPO erfolgen kann.

Normenkette:

ZPO § 726 Abs. 1 ;
Fundstellen
InVo 2001, 63
NJWE-FER 2000, 297