1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Besigheim - Familiengericht- vom 19.01.2011 in Nr. 2 Abs. 2 der Entscheidungsformel
abgeändert.
Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Komet Group GmbH in Höhe eines Ausgleichswerts von 2.729,00 € unterbleibt.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Beschwerdewert: 1.000,00 €
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