Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung.
Die Betroffene erteilte mit notarieller Urkunde vom 10. Februar 2003 ihrem Ehemann, ihrem Sohn und ihrer Tochter, der Beteiligten zu 1, eine umfassende General- und Altersvorsorgevollmacht, die auch die Berechtigung zur Erteilung von Untervollmachten enthielt. Der Ehemann der Betroffenen verstarb im September 2009. Da es im Rahmen der Nachlassabwicklung zu Unstimmigkeiten zwischen der Beteiligten zu 1 und ihrem Bruder kam, erteilte dieser einer Rechtsanwältin (nachfolgend: Unterbevollmächtigte) im Namen der Betroffenen eine Untervollmacht, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligte zu 1 geltend zu machen bzw. Schaden abzuwenden.
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