Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 29. November 2011 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst vom 10. August 2011 aufgehoben.
Das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei (§
I.
Der Beteiligte zu 1 wendet sich gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung.
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