Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 27. Juni 2007 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 27. November 2003 abgeändert.
Die Beklagten zu 1 bis 3 werden verurteilt, die Kläger von der Grundschuld für die B. bank AG, eingetragen im Grundbuch von H. , Blatt 9223, Abteilung III unter lfd. Nr. 3, in Höhe von 291.825,53 EUR nebst 16 % Zinsen jährlich ab 30. März 1992 zu befreien und die Kläger hinsichtlich der durch diese Grundschuld gesicherten Darlehen freizustellen, soweit die Darlehensschuld den Betrag von 168.337,16 EUR nebst anteiligen Zinsen seit dem 9. November 1998 übersteigt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
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