VGH Bayern - Beschluss vom 18.04.2017
12 ZB 17.590
Normen:
BayWoBindG Art. 4 Abs. 1 S. 1; BayWoFG Art. 4 Abs. 2; BGB § 1631 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 19.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 12 K 16.1209

Voraussetzungen eines Anspruchs des Klägers auf Registrierung für öffentlich geförderten Wohnraum für sich u. seine beiden Kinder als Haushaltsmitglieder nach Art. 4 BayWoBindG i.V.m. Art. 4 BayWoFG; Vorliegen des Erfordernisses einer ausdrücklichen Zustimmung des anderen Elternteils zur Wohnungnahme der Kinder in der Sozialwohnung nach der behördlichen Dienstanweisung Sorgerecht

VGH Bayern, Beschluss vom 18.04.2017 - Aktenzeichen 12 ZB 17.590

DRsp Nr. 2018/13424

Voraussetzungen eines Anspruchs des Klägers auf Registrierung für öffentlich geförderten Wohnraum für sich u. seine beiden Kinder als Haushaltsmitglieder nach Art. 4 BayWoBindG i.V.m. Art. 4 BayWoFG; Vorliegen des Erfordernisses einer ausdrücklichen Zustimmung des anderen Elternteils zur Wohnungnahme der Kinder in der Sozialwohnung nach der behördlichen Dienstanweisung "Sorgerecht"

Tenor

I.

Die Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

BayWoBindG Art. 4 Abs. 1 S. 1; BayWoFG Art. 4 Abs. 2; BGB § 1631 Abs. 1;

Gründe