Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 7. Oktober 2014 - 2 F 393/13 S - abgeändert.
Die Beiordnung der Rechtsanwältin pp. gemäß dem Beschluss des Familiengerichts vom 8. April 2014 wird auf den Antrag des Antragsgegners aufgehoben. Dem Antragsgegner wird für die erste Instanz Rechtsanwalt pp. beigeordnet. Im Übrigen verbleibt es bei den die Verfahrenskostenhilfe betreffenden Bestimmungen in dem Beschluss vom 8. April 2014.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
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