Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 14. Oktober 2013 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Wert: 624 €
Die Rechtsbeschwerde, mit der der Beteiligte (im Folgenden: Betreuer) für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 die Festsetzung einer Betreuervergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44 € statt der vom Beschwerdegericht zuerkannten 27 € erstrebt, ist unbegründet. Die angegriffene Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|