1. Der Beklagten wird für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwalt ####### in Celle zur Vertretung in diesem Rechtszug beigeordnet. Ratenzahlungen werden nicht festgesetzt.
2. Dem Kläger wird zur Verteidigung gegen die Berufung der Beklagten notwendige Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt ####### in Lüneburg zur Vertretung in diesem Rechtszug beigeordnet.
Dem Kläger wird aufgegeben, Raten in Höhe von 75 € monatlich auf die Prozesskosten aufzubringen. Die Raten sind am 1. jeden Monats, erstmals am 1. Februar 2008, zu zahlen.
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