OLG Köln - Urteil vom 23.11.1994 (25 UF 101/93) - DRsp Nr. 1995/9261
OLG Köln, Urteil vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 25 UF 101/93
DRsp Nr. 1995/9261
»Voreheliches Fehlverhalten eines Ehegatten rechtfertigt nicht den Ausschluß des Anspruchs auf Trennungsunterhalt oder auf nachehelichen Unterhalt nach § 1579 Nr. 6, 7 BGB, sondern kann nur im Rahmen eines Eheaufhebungsverfahrens nach § 32EheG geltendgemacht werden und nach rechtskräftiger Aufhebung der Ehe zum Ausschluß der vermögensrechtlichen Folgen der Ehe für die Zukunft führen.«