Der im Jahre 1972 geborene Kläger ist der eheliche Sohn des Beklagten. Seit der Scheidung seiner Eltern im Jahre 1983 lebt er bei der Mutter, der bis zu seiner Volljährigkeit auch das Sorgerecht zustand; sie gewährt ihm, solange er noch das Gymnasium besucht, weiterhin Wohnung und Naturalunterhalt. Der in Rom wohnhafte Beklagte ist Landwirtschaftsexperte; er ist seit 1983 bei der »Food and Agriculture Organization« (
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