AEUV Art. 267; VO (EG) 2201/2003 Art. 3 Abs. 1; VO (EG) 2201/2003 Art. 12 Abs. 1 Buchst. b); VO (EG) 2201/2003 Art. 17;
Fundstellen:
FamRB 2020, 49
FamRZ 2019, 1989
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag - Zuständigkeit im Bereich der elterlichen Verantwortung und der Unterhaltspflicht für das minderjährige Kind des Paares - Anrufung des Gerichts des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Parteien haben - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Aufenthalt des minderjährigen Kindes und der Eltern in einem anderen Mitgliedstaat - Art. 12 Abs. 1 Buchst. b - Zuständigkeitsvereinbarung - Art. 17 - Prüfung der Zuständigkeit - Begriff elterliche Verantwortung
EuGH, Beschluss vom 03.10.2019 - Aktenzeichen C-759/18
DRsp Nr. 2019/17070
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag – Zuständigkeit im Bereich der elterlichen Verantwortung und der Unterhaltspflicht für das minderjährige Kind des Paares – Anrufung des Gerichts des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Parteien haben – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b – Aufenthalt des minderjährigen Kindes und der Eltern in einem anderen Mitgliedstaat – Art. 12 Abs. 1 Buchst. b – Zuständigkeitsvereinbarung – Art. 17 – Prüfung der Zuständigkeit – Begriff ‚elterliche Verantwortung‘
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