EuGH - Urteil vom 05.09.2019
C-468/18
Normen:
AEUV Art. 267; VO (EG) 4/2009 Art. 3 Buchst. a) und Buchst. d); VO (EG) 4/2009 Art. 5;
Fundstellen:
FamRB 2019, 468
FamRZ 2019, 2001

Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 3 Buchst. a und d sowie Art. 5 - Gericht, das mit drei zusammenhängenden, die Ehescheidung der Eltern eines minderjährigen Kindes, die elterliche Verantwortung und die Unterhaltspflicht für das Kind betreffenden Anträgen befasst wird - Feststellung der Zuständigkeit für die Ehescheidung und der Unzuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung - Zuständigkeit für die Entscheidung über das Unterhaltsbegehren - Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und Gericht, vor dem er sich rügelos eingelassen hat

EuGH, Urteil vom 05.09.2019 - Aktenzeichen C-468/18

DRsp Nr. 2019/15320

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 3 Buchst. a und d sowie Art. 5 – Gericht, das mit drei zusammenhängenden, die Ehescheidung der Eltern eines minderjährigen Kindes, die elterliche Verantwortung und die Unterhaltspflicht für das Kind betreffenden Anträgen befasst wird – Feststellung der Zuständigkeit für die Ehescheidung und der Unzuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung – Zuständigkeit für die Entscheidung über das Unterhaltsbegehren – Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und Gericht, vor dem er sich rügelos eingelassen hat