Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 27. Juni 2019 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die 25jährige Betroffene leidet an einer mittelgradigen Intelligenzminderung, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann. Für sie wurde zum Eintritt der Volljährigkeit im Juli 2012 eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern sowie Vermögenssorge eingerichtet und ihre Schwester, die Beteiligte zu 3, zur Betreuerin bestimmt. Mit weiterem Beschluss vom 4. Juli 2013 wurden die bisherige Betreuerin entlassen und der Vater der Betroffenen, der Beteiligte zu 1, zum Betreuer bestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|